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Gestations- bzw. Schwangerschaftsdiabetes ist eine Form des Diabetes, die während der Schwangerschaft auftritt. Grund des Auftretens ist im Wesentlichen der natürlichen Anstieg von Schwan­ger­schafts­hor­monen im letzten Trimenon der Schwangerschaft.

Bei entsprechender intensiver Betreuung und guter Stoff­wech­sel­ein­stel­lung stellt dieser Diabetes kein schwerwiegendes Risiko für Mutter und Kind dar. Wir arbeiten eng mit unserer Geburtshilfe zusammen, um das komplexe Krankheitsbild des Ge­stations­dia­betes (Schwan­ger­schafts­dia­betes) umfassend zu behandeln. Darüber hinaus besteht eine intensive Zusammenarbeit mit niedergelassenen Frauenärzten und diabetologischen Schwer­punkt­praxen. 

Um mögliche Risiken für Sie und Ihr Kind rechtzeitig zu erkennen, empfehlen wir engmaschige Ultra­schall­kon­trollen bei einem sonografisch erfahrenen Gynäkologen. Dort erfolgen die Größeneinschätzung Ihres Kindes, die Kontrolle der Frucht­was­ser­menge und die Überprüfung der Durchblutung der Gefäße mittels Doppler­so­no­grafie. Unter der Geburt werden Sie intensiv durch Hebammen und Frauenärzte als Hauptansprechpartner betreut. Auch im Wochenebett steht Ihnen unser Expertenteam zur Seite. Für betroffene Patientinnen bieten wir in Kooperation mit der Internistisch Diabetologischen Schwer­punkt­praxis am Bürger­hospital ambulante Diagnostik und Therapie sowie Beratungs- und Schulungstermine an.

Diagnose des Gestationsdiabetes

Prinzipiell kann jede schwangere Frau an einem Ge­stations­dia­betes erkranken. Besonders gefährdet sind jedoch Frauen

  • mit Übergewicht,
  • mit einem Alter über 40 Jahre,
  • mit Ge­stations­dia­betes in vergangenen Schwan­ger­schaften,
  • die bereits ein Kind mit einem Geburtsgewicht über 4.000g geboren haben,
  • mit Auffälligkeiten im Ultraschall, z. B. großes Kind und sehr viel Fruchtwasser,
  • mit zwei Fehlgeborenen in ihrer Kran­ken­ge­schichte,
  • mit Zucker im Urin,
  • mit einem Nüchtern­blut­zu­cker­wert über 90mg/dl,
  • mit einer vorausgegangenen Totgeburt. 
     

Die Diagnose eines Ge­stations­dia­betes wird mit Hilfe eines Zucker­be­las­tungs­tests erstellt. Ein 50g-Suchtest (Blut­zucker­mes­sung eine Stunde nach Trinken einer 50g-Zuckerlösung) ist seit 2012 Bestandteil der Mutter­schafts­richt­li­nien und wird von den Kostenträgern in der 24. – 28. Schwanger­schafts­woche übernommen. Sollte dieser Blutzuckerwert nach einer Stunde auffällig sein, wird ein Test mit mehreren Blut­zucker­mes­sungen nachgeschaltet. Hier wird zunächst der Blutzucker nüchtern bestimmt und nach dem Trinken einer 75g-Zuckerlösung wird jeweils nach einer und nach zwei Stunden der Blutzucker gemessen. Liegt er dann über festgelegten Grenzwerten,steht die Diagnose eines Ge­stations­dia­betes fest. Sprechen Sie mit Ihrem Frauenarzt darüber.

Risiken für Mutter & Kind

Folgen des Ge­stations­dia­betes für die Mutter

Kurzfristig:

  • vermehrt auftretende vaginale Infektionen in der Schwangerschaft,
  • höhere Anfälligkeit für Harnwegsinfekte
  • erhöhtes Risiko an einer sogenannten Präeklampsie (erhöhter Blutdruck, vermehrte Wasser­ein­la­ge­rungen im Gewebe, vermehrte Eiweißausscheidungen im Urin) zu erkranken.

Langfristig:

  • Gestations­dia­be­ti­ker­innen haben im weiteren Leben ein stark erhöhtes Risiko an einem Typ-2-Diabetes mellitus zu erkranken. Deshalb ist eine Kontrolle des Zucker­stoff­wech­sels 6–12 Wochen nach der Geburt mittels Oralem-Gluko­se­be­las­tungs­test empfohlen.

Folgen des Ge­stations­dia­betes für das Baby

Bei einer schlechten Blut­zucker­ein­stel­lung können Wachstumsstörungen in der Schwangerschaft auftreten. Ihr Kind kann zu schwer oder zu leicht sein und die Frucht­was­ser­menge kann verändert sein.

Behandlung und Therapie

Hauptziel der Therapie ist die Normalisierung der Blutzuckerwerte. Meist ist bereits die Einhaltung einer entsprechenden Diät ausreichend. Sollten Sie betroffen sein, erhalten Sie eine Ernährungsberatung und werden geschult, Ihren Blutzucker selbst zu bestimmen. Sollte jedoch eine Ernäh­rungs­ein­stel­lung nicht erfolgreich sein, muss eine Insulintherapie in der Schwangerschaft begonnen werden. Dies wird Ihr Arzt mit Ihnen besprechen. Betroffene Patientinnen sollten auch nach der Entbindung in engmaschiger hausärztlicher Bereuung verbleiben, um Folgeschäden für Ihre Gesundheit zu vermeiden. Sprechen Sie mit Ihrem Frauenarzt, Ihrem Hausarzt oder mit einem Diabetologen.